Toxische Gase

Toxische Gase Toxische Gase
Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid, Schwefelwasserstoff, Chlor etc..

Die Toxizität (von griechisch τοξικότητα, aus toxikón (phármakon) - Pfeil(gift) aus toxa - Pfeil und Bogen) bedeutet die Giftigkeit.
Die Toxizität ist eine Stoffeigenschaft. Die toxische Wirkung eines Stoffes auf ein Lebewesen hängt neben seiner Giftigkeit auch entscheidend von der Exposition, d. h. von der Art ihrer Aufnahme ab: eine orale Aufnahme unterscheidet sich im Verlauf der Vergiftung häufig von einer inhalativen (durch die Atmung), dermalen (durch Hautkontakt), oder gar intravenösen, intramuskulären oder intraperitonealen (durch die Bauchhöhle) Aufnahme derselben Substanz.

Manche Gase sind giftig und können schon bei sehr niedrigen Konzentrationen lebensbedrohlich sein. Andere Gase haben einen sehr starken Geruch, wie z. B. der deutlich wahrnehmbare Geruch nach ‘faulen Eiern’ von H2S. Die gängigsten Maßeinheiten für die Konzentration toxischer Gase sind ppm (Parts per million) und ppb (Parts per billion). 1 ppm wäre zum Beispiel gleichbedeutend mit einem Raum, der mit insgesamt einer Million Bällen gefüllt ist, von denen einer rot ist. Dieser rote Ball entspricht dann 1 ppm.

Behörden oder anderen maßgebenden Einrichtungen haben Arbeitsplatzgrenzwerte als Grenzwerte für die Gefahrstoffkonzentrationen in der Umgebungsluft am Arbeitsplatz festgesetzt. Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe sind ein wichtiges Hilfsmittel für Risikobewertung und -management. Sie liefern wertvolle Informationen für die Kontrolle gefährlicher Stoffe zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der (Atem-)Luft am Arbeitsplatz an, bei der kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, auch wenn man der Konzentration in der Regel 8 Stunden täglich, maximal 40 (42) Stunden in der Woche ausgesetzt ist (Schichtbetrieb). Seit 1. Januar 2005 besteht mit dem Inkrafttreten der neuen, deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein neues Grenzwert-Konzept. Die neue GefStoffV kennt nur noch gesundheitsbasierte Grenzwerte, genannt Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und Biologischer Grenzwert (BGW). Die alten Bezeichnungen MAK-Werte und BAT-Werte sind zwar noch gebräuchlich, aber anzuwenden sind die aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ mit Stand vom 4. August 2010 und die TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“ mit Stand Dezember 2006. Insofern ist die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration eine historische Kenngröße.

Beispiele für MAK-Werte

Schadstoff MAK in mg/m³
Schwefeldioxid">SO 1,3
Kohlenstoffmonoxid CO 35
Kohlenstoffdioxid CO2 9100
Stickstoffdioxid">NO2 9
Distickstoffmonoxid N2O 180
Ozon 0,2
Halothan 40
Flurane 150
Isofluran 80
E-Staub 10
A-Staub 3
Brom 0,7

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